Haben Sie gewusst, dass Sie als Unternehmen KSK-Gebühren zahlen müssen, wenn Sie einen freiberuflichen Künstler oder Musiker für Ihre Veranstaltung buchen? Aber was genau bedeutet das für Ihre Eventplanung und wie viel müssen Sie eigentlich einplanen?
Ein klares Ziel
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein Sozialversicherungssystem für selbstständige Künstler und Publizisten in Deutschland, das ihnen Zugang zu den gleichen Sozialversicherungsleistungen (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) ermöglicht, wie sie Angestellten zustehen.
Sollte Sie sich auf Ihrer Veranstaltung Musiker, Fotografen oder Künstler wünschen, kann es dazu kommen, dass auch Sie eine KSK-Gebühr zahlen müssen.
In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu den KSK-Gebühren bei Firmenevents näherbringen und erklären, wann und wie diese anfallen.
Was ist die KSK?
KSK wurde eingerichtet, um freiberuflichen Künstlern und Publizisten – wie Musikern, Fotografen oder Moderatoren – die Möglichkeit zu geben, sich sozial abzusichern. Als Arbeitgeber müssen Sie Beiträge zur KSK zahlen, wenn Sie solche Freiberufler für Ihre Veranstaltung anstellen.
Sie stellt sicher, dass Künstler und Publizisten denselben Versicherungsschutz genießen wie Angestellte, obwohl sie selbstständig arbeiten. Daher müssen Unternehmen, die solche Dienstleistungen in Anspruch nehmen, einen KSK-Beitrag von 5 % leisten – ähnlich wie Sozialversicherungsabgaben bei festangestellten Mitarbeitern.
Wann müssen KSK-Gebühren gezahlt werden?
Die KSK-Gebühren sind für alle Unternehmen relevant, die selbstständige Künstler oder Publizisten für ein Event buchen. Dazu gehören unter anderem:
- Musiker und Bands, die für die musikalische Untermalung eines Events engagiert werden
- Moderatoren oder Sprecher, die auf einem Firmenevent auftreten
- Künstler, die z. B. Live-Malerei, Fotografie oder Designarbeiten anbieten
- Fotografen und Videografen, die für das Event Engagements übernehmen
- Comedians oder Schauspieler, die das Event bereichern sollen
Wie hoch sind KSK-Beiträge?
Die KSK-Beiträge setzen sich aus zwei Teilen zusammen:
- Der Anteil des Arbeitgebers (Unternehmens): Als Auftraggeber eines selbstständigen Künstlers müssen Sie 50% der KSK-Beiträge übernehmen. Dieser Anteil wird nach dem Honorar des Künstlers berechnet.
- Der Anteil des Künstlers: Der Künstler selbst muss ebenfalls 50% der KSK-Gebühren zahlen. Das bedeutet, dass der KSK-Beitrag für den Künstler nicht in vollem Umfang vom Unternehmen getragen wird.
Warum sind KSK-Gebühren wichtig für Ihr Event?
Für Unternehmen kann die KSK-Registrierung zunächst wie eine zusätzliche bürokratische Belastung erscheinen. Doch die Zahlung der KSK-Beiträge sorgt dafür, dass Ihre freiberuflichen Dienstleister sozial abgesichert sind und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Es gibt außerdem Vorteile für das Unternehmen:
- Vermeidung von Strafen: Wer die KSK-Abgaben nicht zahlt, riskiert hohe Bußgelder und Nachforderungen. Die KSK prüft auch rückwirkend, ob die Gebühren ordnungsgemäß abgeführt wurden.
- Rechtliche Absicherung: Die korrekte Anmeldung und Zahlung der KSK-Beiträge sorgen dafür, dass das Event rechtlich einwandfrei durchgeführt wird und es später keine rechtlichen Probleme gibt.